Förderungsmöglichkeiten

Förderungsmöglichkeiten

Die Bildungsprämie

Förderung für berufsbezogene Weiterbildung

https://www.bildungspraemie.info/

Der Bildungsscheck

Förderung für berufsbezogene Weiterbildung

 

https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck/individueller-bildungsscheck

Fortbildungspflicht [FP]

Ab 01.01.2007 werden Fortbildungspunkte vergeben. Die Fortbildungspflicht gilt z. Zt. für Praxisinhaber und leitende Angestellte. Es müssen 60 Punkte in 4 Jahren absolviert werden. Eine Unterrichtseinheit (45 min) entspricht einem Fortbildungspunkt. Fortbildungen, die Punkte erhalten, sind mit [xx FP] gekennzeichnet.
Näheres finden Sie auch im Internet unter www.zvk.org.

Rechtlicher Hinweis zu den Fortbildungspunkten

Die Fortbildungsverpflichtung gemäß § 125 SGB V ist durch den VdEK-Rahmenvertrag vom 12.12.2007 umgesetzt worden und gilt daher ab 01.01.2008 bundesweit im Rahmen der Zulassung als Leistungserbringer für die Ersatzkassen. Anerkennungsfähige Fortbildungen müssen den Bestimmungen der Anlage 4 zu diesem Vertrag entsprechen. Dabei obliegt es jedem Anbieter/Veranstalter von Fort-/Weiterbildungen, die Einhaltung der dort genannten Kriterien selbst zu beurteilen. Die Klinik Porta Westfalica hat in diesem Fortbildungsprogramm seine Angebote nach bestem Wissen „bepunktet“. Dies bedeutet lediglich jedoch nur, dass wir eine Anerkennung der Fort-/Weiterbildung in dem ausgewiesenen Umfang für richtig halten. Die alleinige Entscheidungshoheit liegt jedoch bei den Verbänden der Krankenkassen. Daher ist für die definitive Anerkennung der Fortbildungspunkte jegliche Gewährleistung durch die Klinik Porta Westfalica ausgeschlossen.