Ein Leitfaden zur Reha

Schritt für Schritt zur Rehabilitation

Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in allen Bereichen

Wer kann zu uns kommen?

Die Klinik Porta Westfalica nimmt Versicherte über die Deutschen Rentenversicherungen, die gesetzlichen und privaten Krankenkassen, die Beihilfe sowie die Berufsgenossenschaften auf. Die Klinik hat mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V (Sozialgesetzbuch) abgeschlossen und ist als beihilfefähig anerkannt. Selbstverständlich behandeln wir auch Privatversicherte und Selbstzahler. Die Klinik ist von den privaten Krankenversicherungen als "gemischte Krankenanstalt" anerkannt.

Wer trägt die Kosten für die Rehabilitation?

  • Die Krankenkasse, wenn Sie krankenversicherter Rentner sind.
  • Die Rentenversicherung, wenn Sie rentenversichert sind oder es in eine bestimmte Zeit lang waren.
  • Der Unfallversicherungsträger oder die Berufsgenossenschaft, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten.
  • Das Versorgungsamt, wenn Sie kriegs- oder wehrdienstbeschädigt oder Sie das Opfer einer Gewalttat sind.
  • Die Beihilfestelle, wenn Sie Angehöriger des öffentlichen Dienstes sind.

Wie erhalte ich eine Anschlussheilbehandlung (AHB)?

Durch Ihren Arzt im Krankenhaus!
Eine AHB leitet der Arzt im Krankenhaus in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst des Krankenhauses und Ihrem Kostenträger ein.
Der Sozialdienst im Krankenhaus trifft mit Ihnen eine Auswahl der Rehabilitationskliniken und fällt mit Ihnen alle dazu notwendigen Auftragsformulare aus. Die AHB sollte spätestens 14 Tage nach Ihrer Entlassung aus dem Akutkrankenhaus in der Rehabilitationsklinik angetreten werden. Im Bereich der Onkologie ist die Frist nach einer Bestrahlung bis zu 28 Tagen verlängert.

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