Der Reha Antrag

1. Die Initiative

Sie geht meist von Ihrem Arzt aus. Sie können aber auch selbst aktiv werden. Auch die Krankenkasse oder die Rentenversicherung kann eine Rehabilitation anregen.

2. Ärztlicher Befundbericht

Er gehört zu den Antragsformularen, die Ihr Arzt ausfüllt - mit den aktuellen Befunden, die ihm in der Regel zur Verfügung stehen. Eine spezielle Untersuchung ist dafür also nicht erforderlich. Auch die Praxisgebühr von zehn Euro muss dafür nicht bezahlt werden.

3. Der Antrag

Den Antrag müssen Sie selbst stellen.
Beim Ausfüllen helfen Ihnen die Mitarbeiter in den Beratungsstellen der Rentenversicherung (Formulare gibt es auch im Internet), bei gemeinsamen Reha- Service-Stellen, Krankenkassen, Versicherungsämtern oder der Stadt. Den Antrag reichen Sie oder Ihr Arzt ein. Versichertenälteste oder Versicherungsämter leiten ihn gern für Sie weiter.

4. Die Rentenversicherung

Ihre Rentenversicherung prüft, ob Sie die versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen erfüllen. Liegt kein Befundbericht vor, wird ein ärztlicher Gutachter eingeschaltet:

  • Welche Krankheiten bestehen?
  • Zu welchen Beeinträchtigungen im Erwerbsleben führen sie?
  • Können sie durch eine Rehabilitation gebessert werden?

    Wird der Antrag bewilligt, legt der Kostenträger auch die Reha-Klinik fest, wenn möglich auch nach Ihren Wünschen.

5. Die Rehabilitation

Sie kann wenige Wochen später in unserem Haus oder in einer stationären oder ambulanten Einrichtungen anderer Träger, mit denen die Kostenträger zusammenarbeiten, beginnen. Sie dauert in der Regel drei Wochen, wenn medizinisch erforderlich, auch länger.

6. Das Reha-Team

betreut Sie während dieser Zeit.
Zahlreiche qualifizierte Fachleute, zum Beispiel Facharzt, Physiotherapeut, Diplom-Psychologe, Ergotherapeut, Ernährungsberaterin, Sporttherapeut oder Sozialberater arbeiten dabei zusammen und stehen Ihnen für Therapien und Beratung zur Verfügung.