Klinik Porta Westfalica
Steinstraße 6532547 Bad OeynhausenTel. 05731 1850Fax. 05731 185700info@kpw.eu

Rehaantrag - Schritt für Schritt

Der Weg zur Rehabilitation ist gut strukturiert und Sie müssen ihn nicht allein gehen. Wir begleiten Sie gerne durch den gesamten Prozess.

1. Die Initiative

In vielen Fällen wird eine Rehabilitation durch Ihren Hausarzt oder Facharzt angeregt. Sie können jedoch auch selbst aktiv werden und den Wunsch nach einer Reha äußern. Auch Krankenkassen oder die Rentenversicherung können eine Rehabilitationsmaßnahme vorschlagen, wenn dies medizinisch sinnvoll erscheint.

2. Unterlagen für den Rehaantrag zusammenstellen

Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation und vom zuständigen Kostenträger ab. In der Regel gehören dazu:

  • Antragsformular – der Hauptvordruck mit Ihren persönlichen Angaben
  • Erforderliche Anlagen zum Antrag – je nach Vorgabe der Krankenkasse oder Rentenversicherung
  • Selbsteinschätzungsbogen – hier schildern Sie Ihre Einschränkungen im Alltag, Ihre Belastungen und Ihre Ziele
  • Ärztlicher Befundbericht – erstellt von Ihrem Haus- oder Facharzt mit Angaben zu Diagnosen und bisherigen Behandlungen
  • AUD-Beleg mit Angaben zu Vorerkrankungen – falls von Ihrer Krankenkasse gefordert
  • Optional: Wunschklinik – über das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht können Sie Ihre bevorzugte Reha-Klinik angeben

Wunsch- und Wahlrecht ausüben

Sie haben das Recht, Ihre Wunschklinik zu benennen. Dieses Wunsch- und Wahlrecht können Sie direkt mit dem Antrag geltend machen. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich und unterstützen Sie bei der Formulierung.

3. Der Antrag

Den Rehaantrag stellen Sie selbst. Unterstützung erhalten Sie bei:

  • den Beratungsstellen der Rentenversicherung
  • gemeinsamen Reha-Service-Stellen
  • Krankenkassen
  • Versicherungsämtern

Auf Wunsch kann Ihr Arzt den Antrag auch für Sie weiterleiten oder begleiten.

4. Prüfung durch die Rentenversicherung

Die Rentenversicherung prüft, ob die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Falls aktuelle medizinische Unterlagen fehlen, wird ein ärztlicher Gutachter hinzugezogen. Dabei wird geprüft:

  • Welche Erkrankungen liegen vor?
  • Wie wirken sich diese auf Ihr Erwerbsleben aus?
  • Kann eine Rehabilitation Ihre Leistungsfähigkeit verbessern?

Bei einer Genehmigung wird die Reha-Klinik festgelegt – möglichst unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche.

5. Bescheid

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über:

  • die Genehmigung,
  • eine Ablehnung oder
  • die Anforderung weiterer Unterlagen.

Widerspruch

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Die Fristen und das Verfahren sind im Bescheid genau beschrieben. Wir unterstützen Sie gerne bei der Formulierung und Einreichung Ihres Widerspruchs.

6. Die Rehabilitation

Nach der Genehmigung kann Ihre Rehabilitation meist innerhalb weniger Wochen beginnen. Der Aufenthalt dauert in der Regel drei Wochen und kann bei medizinischer Notwendigkeit verlängert werden. Die Reha kann stationär oder ambulant erfolgen – abhängig von Ihrem individuellen Bedarf.

7. Das Reha-Team

Während Ihres Aufenthalts werden Sie von einem engagierten, interdisziplinären Team begleitet. Dazu gehören:

  • Fachärztinnen und Fachärzte
  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
  • Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
  • Diplom-Psychologinnen und -Psychologen
  • Ernährungsberaterinnen und Ernährungsberater
  • Sporttherapeutinnen und Sporttherapeuten
  • Sozialberaterinnen und Sozialberater

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Therapie optimal auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt ist und Sie sich jederzeit gut begleitet fühlen.