Eine Erkrankung oder eine Behinderung können vielfältige Probleme nach sich ziehen.
Im Rahmen der Sozialberatung werden Sie von unserem Team der Sozialberatung zu allen Leistungen aus dem Sozialversicherungsrecht bei Krankheit und /oder Erwerbsminderung beraten. Die Hilfestellung umfasst sowohl die Erklärung und Erläuterung von sozialrechtlichen Sachverhalten, Vermittlung von Informationen, wie auch telefonische Rückfragen bei Leistungsträgern oder Behörden und unterstützende Beratung bei Beantragung von Leistungen und ggf. zu Widersprüchen bei Ablehnungen.
Während Ihres Rehabilitationsaufenthaltes in unserem Haus besteht für Sie die Möglichkeit Ihnen konkrete Hilfestellungen an die Hand zu geben und für Sie als Patient individuelle Problemlösungsstrategien zu entwickeln.
Wegen Befreiung von Zuzahlung für den Aufenthalt hier im Haus bringen Sie bitte vorsorglich Ihren aktuellen Einkommensnachweis, z.B. den Rentenbescheid mit.
Unser Schwerpunkte sind unter anderem die Beratungen zu:
Anspruch auf Übergangsgeld während der Rehabilitation
Stufenweise Wiedereingliederung unmittelbar nach der stationären Heilbehandlung
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Heilverfahrenwiederholungen
Voraussetzungen für vorgezogene Altersrenten und Renten wegen Erwerbsminderung z. B. Anspruchsvoraussetzungen auf Übergangsgeld während einer Rehabilitation, stufenweise Wiedereingliederung, Möglichkeiten zur Beantragung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), Voraussetzungen für vorgezogene Altersrenten z. B. bei Vorliegen einer Schwerbehinderung bzw. Klärung der Anspruchsvoraussetzungen bei der Beantragung einer Erwerbsminderungsrente