Reha Wegweiser

Vorzeitige Abreise/Beurlaubung im Notfall

Eine vorzeitige Abreise - insbesondere einen Tag vor dem regulären Abreisetag - ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn hier die Vorschriften der Versicherungsträger beachtet werden müssen.

Die bei einer vorzeitigen Abreise auf eigenen Wunsch entstehenden Kosten werden nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen und müssten somit von Ihnen beglichen werden. Dies betrifft auch Begleitpersonen. Für Arbeitnehmer gilt der nächste Tag als Arbeitstag.

Beurlaubung im Notfall:
Sollten Sie aufgrund eines Notfalles am Heimatort eine Beurlaubung über Nacht benötigen, so wenden Sie sich unverzüglich an den Chefarzt Ihrer Station. Bei nicht gemeldetem Fernbleiben über Nacht muss und wird eine Meldung an Ihre Krankenkasse erfolgen.

Zuletzt aktualisiert am 20. Januar 2017 von edv.

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