Eigenbeteiligung

Die gesetzliche Eigenbeteiligung entrichten Sie bitte in den ersten drei Tagen im Büro der Patientenberatung. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, benötigen wir Ihre Befreiungskarte. Den Selbstkostenanteil können Sie in bar oder per EC-Karte (mit PIN-Nummer) begleichen.

Zuletzt aktualisiert am 12. Januar 2017 von edv.

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