Patienteninformationen
Die Kostenübernahme
Wenn alle medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, sollte es am Geld nicht scheitern!
Ihr Kostenträger trägt die Kosten für die An- und Abreise, die Unterkunft, die Verpflegung, die ärztliche Betreuung, die therapeutische Leistungen und alle notwendigen medizinischen Anwendungen.Zuzahlung: Pro Kalenderjahr müssen Sie höchtens 42 Tage 10,00 Euro zuzahlen. Mehrere Leistungen innerhalb eines Kalenderjahres werden von Krankenversicherung und Rentenversicherung angerechnet. Wie viel Sie während Ihrer REHA zuzahlen müssen, hängt also von Ihren persönlichen Umständen ab! Bei niedrigen Einkommen ist die Zuzahlung geringer (hier müssen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse entsprechend informieren).
Wenn Sie unzumutbar belastet würden, können Sie bei Ihrem Kostenträger einen Antrag stellen, Sie ganz oder teilweise von der Zuzahlung zu befreien.Zuzahlungsfrei ist das sogenannte "Übergangsgeld". Nach sechs Wochen Krankheit muss Ihr Arbeitgeber keinen Lohn mehr zahlen. Dann haben Sie während der Reha Anspruch auf Übergangsgeld in Höhe von 68 Prozent Ihres letzten Nettoentgeltes. Versicherte mit Kind oder pflegebedürftigen Angehörigen haben sogar Anspruch auf 75 Prozent.




















