Schritt für Schritt zur Rehabilitation
Auf dem Weg zur Rehabilitation können viele Fragen auftreten .... wir werden auf dieser Seite versuchen, Unklarheiten zu beseitigen und Fragen zu beantworten!
Wer kann zu uns kommen ?
Die Klinik Porta Westfalica nimmt Versicherte über die Deutschen Rentenversicherungen, die gesetzlichen und privaten Krankenkassen, die Beihilfe sowie die Berufsgenossenschaften auf.
Die Klinik hat mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V (Sozialgesetzbuch) abgeschlossen und ist als beihilfefähig anerkannt.
Selbstverständlich behandeln wir auch Privatversicherte und Selbstzahler. Die Klinik ist von den privaten Krankenversicherungen als "gemischte Krankenanstalt" anerkannt.
Ihre Fragen - unsere Antworten
Wer trägt die Kosten für die Rehabilitation ?Wie erhalte ich eine Anschlussheilbehandlung (AHB) ?
Wie erhalte ich eine stationäre Rehabilitation ?
Wie lange muss ich auf einen Aufnahmetermin warten?
Haben Sie weitere Fragen zur Aufnahme ?
Wer trägt die Kosten für die Rehabilitation ?
- Die Krankenkasse, wenn Sie krankenversicherter Renter sind.
- Die Rentenversicherung, wenn Sie rentenversichert sind oder es in eine bestimmte Zeit lang waren.
- Der Unfallversicherungsträger oder die Berufsgenossenschaft, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten.
- Das Versorgungsamt, wenn Sie kriegs- oder wehrdienstbeschädigt oder Sie das Opfer einer Gewalttat sind.
- Die Beihilfestelle, wenn Sie Angehöriger des öffentlichen Dienstes sind.
Wie erhalte ich eine Anschlussheilbehandlung (AHB) ?
Der Sozialdienst im Krankenhaus trifft mit Ihnen eine Auswahl der Rehabilitationskliniken und füllt mit Ihnen alle dazu notwendigen Auftragsformulare aus.
Die AHB sollte spätestens 14 Tage nach Ihrer Entlassung aus dem Akutkrankenhaus in der Rehabilitationsklinik angetreten werden. Im Bereich der Onkologie ist die Frist nach einer Bestrahlung bis zu 28 Tagen verlängert.
Wie erhalte ich eine stationäre Rehabilitation ?
- Sollte Ihr Akutkrankenhaus eine AHB nicht für notwendig halten, haben Sie selbst die Möglichkeit, einen Rehabilitationsantrag zu stellen. Sie bekommen den Antrag bei Ihrer Krankenkasse oder fordern Sie ihn einfach direkt bei der Deutschen Rentenversicherung an. Füllen Sie den Antrag aus, geben Sie Ihre Wunschklinik an und übergeben Sie den Antrag an den Arzt Ihres Vertrauens (Haus- oder Facharzt). Wenn Sie den ausgefüllten Antrag persönlich bei Ihrer Krankenkasse abgeben, wird diese Ihnen ergänzend helfen und Ihren Antrag zur Prüfung der Kostenübernahme an den - falls vorhanden - Rentenversicherungsträger schicken. Daraufhin wird Ihre beantragte Rehabilitation bewillgt oder abgelehnt.
- Ihr behandelnder Hausarzt empfiehlt eine Rehabilitationsmaßnahme. Er beantragt beim zuständigen Kostenträger (Krankenversicherung, Privatversicherung oder Rentenversicherung) ein Heilverfahren (HV). Ihr Kostenträger prüft die meidzinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und entscheidet dann über die Bewilligung Ihrer Maßnahme. Nach Arbeitsunfällen legen die behandelnden Durchgangsärzte (D-Ärzte) und die Berufsgenossenschaft die Weiterbehandlung fest.
Wie lange muss ich auf einen Aufnahmetermin warten?
Sobald uns eine schriftliche Kostenzusage Ihres Kostenträgers und Ihre ärztlichen Unterlagen
(wie zum Beispiel: Kopie des Rehabilitationsantrages) vorliegen, können
wir Sie ganz zeitnah in unserer Klinik aufnehmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
unserer Patientenberatung vereinbaren abhängig von der jeweilgen Kapazität
an freien Zimmern einen zeitnahen Aufnahmetermin mit Ihnen. Ihre persönlichen
Wünsche finden dabei - soweit wir es einrichten können - selbstverständlich
Berücksichtigung! AHB-Aufnahmen erfolgen sehr kurzfristig nach Anmeldung
durch das Akutkrankenhaus.
Haben Sie weitere Fragen zur Aufnahme? Wir beantworten sie gern:
Rufen Sie uns an (Telefon 05731/185-708) oder schicken Sie uns eine E-Mail an patientenberatung@kpw.eu




















